Kontrollierter Luftaustausch.


Frische Luft - kontrollierte Wohnraumlüftung.

Warum ist eine Lüftung überhaupt erforderlich?

Die heutige Bauausführung mit optimaler Gebäudedämmung trägt zur Reduzierung der CO2-Emission bei. Die dichte Gebäudehülle birgt das Risiko, dass sich bei einer unzureichenden Be- und Entlüftung der Räume Schimmelpilz bildet. Hierdurch entstehen Bauschäden die auch Gesundheitsgefährdungen nach sich ziehen. Um das zu vermeiden, müssen Räume, eine Wohnung oder ein Wohnhaus einen ganz bestimmten Luftwechsel erhalten. Eine sporadische Lüftung durch das zeitweise Öffnen von Fenstern ist nicht durchführbar und reicht nicht aus.

Lüftungskonzept nicht nur für den Neubau.

Im Übrigen, dies trifft nicht nur für den Neubau zu, denn durch Sanierungs- / Renovierungs-maßnahmen werden die Häuser ebenfalls nachträglich abgedichtet.

Der nachträgliche Einbau neuer Fenster oder das aufbringen von zusätzlichem Wärmeschutz an der Fassade oder im Dach- Kellerbereich hat als Resultat den gleichen Effekt, die Gebäudehülle ist dicht.


Kontrollierte Wohnungslüftung - immer frische Luft.

Nur eine kontrollierte Wohnungslüftung schafft Sicherheit, eine gesunde Raumluft und steht für die Werterhaltung der Immobilie.

Luftaustausch sicherstellen!

Moderne, energieeffiziente Gebäude werden in aller Regel möglichst luftdicht ausgeführt. Um einen ausreichenden Luftaustausch in diesen Gebäuden sicher zu stellen, muss nach DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept erstellt werden.

 

Dies ist zutreffend für:

  • Neubauten von Wohngebäuden
  • Sanierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei Austausch von mehr als
    ⅓ der vorhandenen Fenster
  • Einfamilienhäuser, bei denen die Dachfläche mit mehr als ⅓ neu abgedichtet wird.

Lüftungsstufen nach DIN 1946-6.

Lüftungskonzept DIN 1946-6.

DIN 1946-6 

  • Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz
    Grundlüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer). Diese Stufe muss ständig und ohne Beteiligung der Nutzer sicher gestellt sein.
  • Reduzierte Lüftung
    Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards unter Berücksichtigung durchschnittlicher Schadstoffbelastungen bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein.
  • Nennlüftung
    Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.
  • Intensivlüftung
    Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen). Auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.